WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE ALS INVESTOR?
Es ist derzeit nach wie vor zweifelhaft, ob und in welcher Höhe bei Wirecard Umsätze erfunden wurden oder nicht. Spätestens seit der Veröffentlichung des Sondergutachtens steht unseres Erachtens allerdings fest, dass die Unternehmensführung bei Wirecard in erheblichem Maße mangelhaft ausgestaltet und das Compliance-System in unternehmenskritischen Bereichen eklatant unzureichend ist.
Bei den Compliance-Mängeln bei Wirecard handelt es sich nach unserer Einschätzung um Insiderinformationen. Der massive Kursverlust nach der Veröffentlichung des Sondergutachtens illustriert die Kursrelevanz. Über diese Insiderinformationen hätte Wirecard als börsennotierter Emittent nach unserer Meinung den Kapitalmarkt frühzeitig und auch vollständig in Kenntnis setzen müssen, was weder rechtzeitig noch vollständig geschehen ist. Schließlich hätte Wirecard unseres Erachtens den Kapitalmarkt informieren müssen, dass wesentliche Geschäftsvorgänge bereits konzernintern nicht ordnungsgemäß nachvollzogen werden können. Die bisherige Kapitalmarktkommunikation von Wirecard halten wir daher nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften zur Kapitalmarktpublizität für unvollständig sowie in Teilen für unwahr.
Wir sind vor diesem Hintergrund der festen Überzeugung: Investoren stehen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Wirecard zu, da Wirecard den Kapitalmarkt nicht ordnungsgemäß über Insiderinformationen in Kenntnis gesetzt hat.
WAS KÖNNEN SIE KONKRET UNTERNEHMEN?
Kostenfrei können Sie von TILP erfahren, ob Sie zu dem Kreis derjenigen Investoren gehören, die einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
TILP bietet Ihnen an, für Sie eine individuelle Beurteilung zu erstellen. Hierzu möchten wir Sie bitten, dass Sie uns die Wertpapierabrechnungen zu Ihren Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten übermitteln.
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen werden wir auf der Grundlage der uns übermittelten Daten eine konkrete Handlungsempfehlung für Sie aussprechen sowie Ihnen auch weitere in Betracht kommende Handlungsalternativen aufzeigen.
Hierfür bitten wir Sie, sich zunächst mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie Ihrer Telefonnummer bei uns zu registrieren. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen gerne an, diese um Deckungszusage zu ersuchen.
Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Vielen Dank.
